Seit dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.
I. Solarkollektoranlagen (thermisch) | Förderbetrag |
bis 40 m² Bruttokollektorfläche | 1.500 Euro bis 3.600 Euro |
zwischen 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) | 3.600 Euro bis 18.000 Euro |
bis 1.000 m² zur Erzeugung von Prozesswärme | bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten |
II. Biomasseanlagen | Förderbetrag |
Pelletöfen mit Wassertasche | 1.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel | 2.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher ( mind. 30 l / kW) | 2.900 Euro bis 3.600 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
III. Wärmepumpen | Förderbetrag |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen | 2.800 Euro bis 11.800 Euro |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 3.300 Euro bis 12.300 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen | 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro |
Ihr Gebäude zählt zum sogenannten Gebäudebestand, wenn
für das Gebäude bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und
bereits vor dem 1. Januar 2009 eine Heizung im Gebäude vorhanden war.
Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW - Förderung zulässig, sofern Sie eine umfassende Sanierung zum KfW - Effizienzhaus vorhaben und dafür eines der folgenden KfW - Programme in Anspruch nehmen
Hinweis: Zusätzlich zu den Zuschüssen des BAFA können Sie seit dem 01.03.2013 bei der KfW einen speziellen Ergänzungskredit beantragen (KfW-Programm 167: „Energieeffizient Sanieren -Ergänzungskredit“, Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien). Auf diese Weise können Sie Ihre Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Die Summe aus BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit darf dabei die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen der KfW (z. B. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme).
Für alle anderen Heizungserneuerungen als Einzelmaßnahmen müssen Sie sich vorab zwischen KfW oder BAFA entscheiden. Die BAFA-Förderung und die Förderung im Rahmen eines der folgenden KfW-Förderprogramme können Sie nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen (Kumulierungsverbot):